Erlaubnisse
Jede Regionalgesellschaft verfügt über eine eigene Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG. Insgesamt verfügen mittlerweile mehr als 15 PSH-Gesellschaften über eine eigene Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung! Die Eröffnung weiterer PSH-Gesellschaften befindet sich konkret in Planung! Alle PSH-Gesellschaften sind ferner Mitglied im IGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
In diesem Sinne steht die Personal Service PSH Gruppe insbesondere für…
- Vertrauen
- Zuverlässigkeit
- Fairness
- Ehrlichkeit
- Kontinuität
- Verantwortungsübernahme
- Leistungsbereitschaft
- persönlicher Einsatz
- Wertschätzung
- Nachhaltigkeit
- Soziales Engagement